Beschreibung
Der Sound Booster Pro simuliert einen großvolumigen Motor (V6/V8) bzw. entwickelt eine ganz eigene Soundcharakteristik. Mit diesem Active Sound System erhalten Sie kräftigen Motor- und Auspuffsound auf Knopfdruck.
KUFATEC stellt den Sound Booster Pro für so gut wie jede Automarke und Modell her. Die Voraussetzung ist ein Motor CAN BUS System. Mit diesem fahrzeugspezifischen Set für den Audi A6 4G und A7 4G erhalten Sie die originale Audi Bi-Turbo 313 PS Abgasanlage mit integriertem Soundgenerator und müssen nichts mehr Schweißen oder Bohren.
Das System im Überblick:
- originale Audi Bi-Turbo 313 PS Abgasanlage inkl. Außengeräuscherzeuger und KUFATEC Sound Booster
- dieser Sound wird mit keiner Sportauspuffanlage erreicht
- der KUFATEC Sound Booster Pro gibt der gesamten Anlage einen einzigartigen Klang
- ein kräftiger V6-/V8-Sound (je nach Konfiguration)
- LED-Statusanzeige für einen problemlosen Einbau
Steuerung und Profileinstellungen:
- Sie können selbst zwischen 6 Klangprofilen wählen
- Profil 1 bietet einen sehr dezenten Sound für lärmempfindliche Gebiete
- Klangprofilwahl wahlweise mit:
- serienmäßigen Taster
- optionaler Funkfernbedienung
- fahrzeugintegrierte Tasten z. B. Tempomat
- der Smartphone-App „KUFATEC Link”
- Anpassung der Profile, Kennfelder und des Sounds über die frei verfügbare Software oder über die kostenlose Smartphone-App
- den Taster empfehlen wir im Frontbereich (z. B. Fahrerfußraum) zu installieren; dieser muss aber nicht zwingend verbaut werden
Dieser Nachrüstsatz ist zur Zeit für folgende Modelle geeignet:
- 6-Zylinder TDI
- 4-Zylinder TDI (ab Modelljahr 2015)
Wählbare Optionen:
- ab Modelljahr 2013 – allroad
- bis Modelljahr 2014
- ab Modelljahr 2015
Lieferumfang:
- Endschalldämpfer inklusive Soundgenerator links und rechts
- Steuergerät für Motorgeräuscherzeugung
- Sound Booster Pro (Modul)
- Kabelsatz
Hinweis:
- Fahrzeuge mit 4-Zylinder Benzin- / Diesel- sowie 6-Zylinder Benzinmotoren auf Anfrage
- für diese Abgasanlage gibt es keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und deshalb nicht im Bereich der STVZO zugelassen.